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Dolmetschen im medizinischen Bereich

Der Berufsverband NRW hat mit einigen gesetzlichen Kranken­kassen Verträge abgeschlossen. Danach dürfen Dolmetscher und Dolmetscherinnen für die Kranken­kassen dolmetschen, wenn Sie:

  • eine staatlich anerkannte Prüfung abgelegt haben
  • sich regelmäßig im medizinischen Bereich fortbilden
  • die im Fortbildungskatalog innerhalb von 2 Jahren geforderten Fortbildungen nachweisen
  • regelmäßig Doppeleinsätze mit Kolleginnen/Kollegen nachweisen.

Die folgende Liste enthält unsere Mitglieder(Med.), die im medizinischen Bereich dolmetschen. Diese Mitglieder sind berechtigt, ihre Vergütung für Dolmetsch­einsätze bei Arzt­besuchen, im Krankenhaus etc. direkt mit den Kranken­kassen abzurechnen.


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