Dolmetschen im medizinischen Bereich
Der Berufsverband NRW hat mit einigen gesetzlichen Krankenkassen Verträge abgeschlossen. Danach dürfen Dolmetscher und Dolmetscherinnen für die Krankenkassen dolmetschen, wenn Sie:
- eine staatlich anerkannte Prüfung abgelegt haben
- sich regelmäßig im medizinischen Bereich fortbilden
- die im Fortbildungskatalog innerhalb von 2 Jahren geforderten Fortbildungen nachweisen
- regelmäßig Doppeleinsätze mit Kolleginnen/Kollegen nachweisen.
Die folgende Liste enthält unsere Mitglieder(Med.), die im medizinischen Bereich dolmetschen. Diese Mitglieder sind berechtigt, ihre Vergütung für Dolmetscheinsätze bei Arztbesuchen, im Krankenhaus etc. direkt mit den Krankenkassen abzurechnen.
